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Fokus

Vorsorge- und Verursacherprinzip

Das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip sind wichtige Fundamente für die Regelungen zum Schutz der Küsten, Meere und Ozeane.

Wie die Meere wirksam geschützt werden können, wird politisch vor allem im Rahmen der nationalen und internationalen Umweltpolitik debattiert. Diese wiederum ist durch zwei Hauptprinzipien geprägt: durch das sogenannte Verursacherprinzip und das Vorsorgeprinzip

Schäden vorsorglich vermeiden

Das Verursacherprinzip besagt, dass der Verursacher eines Umweltschadens alle damit verbundenen Kosten tragen muss, einschließlich jener Kosten, die entstehen, um den Schaden zu verhindern, ihn in seinen Auswirkungen zu reduzieren oder aber die Umweltverschmutzung zu beseitigen. Auf diese Weise sollen Verursacher motiviert werden, Umweltschäden von vornherein zu vermeiden. Gelingt dies nicht, werden sie für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen und müssen auch mögliche Sanierungskosten tragen. 

Das Vorsorgeprinzip hingegen besagt, dass Gefahren für die Umwelt oder aber für die Gesundheit des Menschen verhindert werden sollen, bevor diese überhaupt entstehen. Es leitet uns also dazu an, frühzeitig und vorausschauend zu handeln, um Belastungen der Umwelt oder aber eigene Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Dieser Anspruch gilt in zweierlei Hinsicht - für die Risikovorsorge sowie für die sogenannte Ressourcenvorsorge. Risikovorsorge bedeutet, bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über die Art, das Ausmaß, die Wahrscheinlichkeit sowie über die Kausalität von Umweltschäden und -gefahren vorbeugend zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden. Ressourcenvorsorge meint, dass wir mit den natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft schonend umgehen, um sie langfristig zu sichern und im Interesse künftiger Generationen zu erhalten.

Das Verursacherprinzip wurde erstmals im Jahr 1972 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingeführt. 20 Jahre später wurde es als einer von 27 Grundsätzen in die Erklärung der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung aufgenommen – allgemein auch bekannt als "Rio-Erklärung". 

Erste konzeptionelle Überlegungen über einen vorsorglichen Umweltschutz wurden in den 1970er Jahren in Deutschland angestellt, als Wissenschaft und Politik mit einem großen Waldsterben, u.a. infolge von Luftverschmutzungen (“saurer Regen”), konfrontiert waren. Damals wurde die Grundregel aufgestellt, dass im Falle einer möglichen Gefährdung vorkehrende Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, bevor es tatsächliche Belege für diese Gefahrensituation gibt. Außerdem erkannten die beteiligten Fachleute schon damals, dass gute Beobachtungsnetzwerke gebraucht werden, um mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und alle gesellschaftlichen Akteure zusammenarbeiten müssen, um gemeinsam Maßnahmen und Regeln zu entwickeln, mit denen sich Gefahren für Mensch und Umwelt erfolgreich vermeiden lassen. 

Diese Leitgedanken gelten heute nicht nur für unseren Umgang mit dem Meer, sondern für die gesamte Umwelt. Das Vorsorgeprinzip wurde deshalb ebenso in der Rio-Erklärung verbrieft wie das Verursacherprinzip. 

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